Acceptable Use Policy

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Didico AG – Acceptable Use Policy

1. Einleitung

Die Acceptable Use Policy (nachfolgend AUP genannt) der Didico AG regelt die Nutzung der Dienstleistungen welche die Didico AG ihren Kunden anbietet im speziellen die Internet Access Dienstleistungen. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet welche die Services der Didico AG nutzt. Die vorliegende AUP soll eine rechtliche korrekte und faire Nutzung der Dienste der Didico AG sicherstellen und ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Didico AG.

2. Verhaltensregeln

2.1. Der Kunde darf die Dienstleistungen der Didico AG ausschliesslich im Rahmen der geltenden, nationalen und internationalen Vorschriften nutzen.

2.2. Jegliche Aktivitäten welche die Sicherheitsvorkehrungen eines Systems, Netzwerks oder Kontos zu umgehen versuchen oder die als Hacking oder Cracking bezeichnet werden können sind zu unterlassen. Die Verwendung von Netzwerkscannern wird als solche Aktivität gewertet.

2.3. Der Kunde trifft die nötigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Zugriffen auf seine Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.

2.4. Der Kunde ist für den Inhalt sämtlicher Daten verantwortlich, welche über seinen Internet Anschluss versendet werden.

2.5. Bei Internet Access Angeboten welche sich an Privatpersonen richtet ist der Betrieb von Servern welche Dienstleistungen an Dritte anbietet untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet Dritten einen permanente Nutzung des Internet Anschlusses zu ermöglichen, auch wenn dieses unentgeltlich stattfindet. Namentlich wäre dies unter anderem der Anschluss von Nachbarn oder hausinterne Weitergabe an Drittpersonen bzw. Drittfirmen.

Diese Angebote unterstehen zudem der Fair Use Policy (FUP). Durch die FUP wird sichergestellt, dass die verfügbare Übertragungskapazität fair auf alle Benutzer verteilt wird. Die Didico AG ist berechtigt, dem Kunden die Leistungen zu limitieren, wenn eine übermässige Nutzung festgestellt wird, welche die Leistungen von Systemen oder Datenverbindungen beeinträchtigt. Als übermässige Nutzung werden insbesondere leitungsfüllende Down bzw. Uploads über mehrere

Stunden hinweg angesehen.

3. Zuwiderhandlungen

Werden Zuwiderhandlungen festgestellt bzw. gemeldet, werden von der Didico AG die nötigen Massnahmen getroffen. Dem oder den Verursacher(n) wird die Unterlassung nahe gelegt und gegebenenfalls die Zuwiderhandlung an die Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.

Meilen, Juli 2018

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